Datenschutz: Bürgerserviceportal Neuenstein

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Datenschutz

Datenschutzerklärung

Herzlich willkommen auf unserer Website! Wir legen größten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir möchten nachfolgend darstellen, welche Daten wir wann und zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten. Hierbei soll Ihnen erläutert werden, wie unsere angebotenen Dienste arbeiten und wie hierbei der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet wird.

Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziff. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie u.a. in Art. 4 Ziff. 1 DSGVO.

Soweit wir als Rechtmäßigkeitsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unser öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO) anführen, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu.

Gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO

haben Sie das Recht jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach einem Widerspruch nicht, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (vgl. Art. 21 Abs. 1 DSGVO, sog. „eingeschränktes Widerspruchsrecht“). In diesem Fall müssen Sie für den Widerspruch Gründe darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Im folgenden Text werden wir Sie in den einzelnen Abschnitten auf das Widerspruchsrecht mit dem Hinweis "Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu" hinweisen, sofern dieses Recht besteht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts.

Sicherheit und technische Details

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Eine automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling findet auf unserer Website nicht statt.

Betroffenenrechte (Art. 15 ff. DSGVO)

Sie haben das Recht auf Anfrage unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über Ihre, bei uns gespeicherten, personenbezogenen Daten zu bekommen. Bei Vorliegen unrichtiger Daten haben Sie das Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO). Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO). Zudem haben Sie das Recht, Sie betreffende personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 EU-DSGVO). Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs.3 EU-DSGVO) oder der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e), zu widersprechen (Art. 21 EU-DSGVO).

Sie können sich unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz über die Verarbeitung der Daten beschweren (Art. 77 EU-DSGVO):

Prof. Dr. Tobias Keber
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 615541-0
Faxnummer: 0711 615541-15
poststelle(@)lfdi.bwl.de
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Datenerfassung auf unserer Website

Nachfolgend können Sie sich informieren wo wir, bzw. warum wir von Ihnen personenbezogene Daten erheben.

Log-Files

Bei jedem Aufruf unserer Website durch Sie erfassen wir automatisiert Daten und Informationen vom System Ihres Geräts und speichern diese in sog. Server-Log-Files. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (hier: Website-Besucher) beziehen. Die Daten werden automatisch durch Ihren jeweiligen Browser bei einem Aufruf unserer Website übertragen. Hiervon sind folgende Angaben erfasst:

  • Die Uhrzeit des Aufrufs unserer Website (Anfrage an den Server des Hostproviders),
  • URL der Webseite, von welcher aus Sie unsere Website aufgerufen haben,
  • das Betriebssystem, welches Sie verwenden,
  • Typ und Version des von Ihnen verwendeten Browsers,
  • IP-Adresse Ihres Computers (Die IP-Adresse wird anonymisiert gespeichert).

Zweck dieser Verarbeitung ist die Abrufbarkeit unserer Website von Ihrem Gerät und das Ermöglichen einer korrekten Darstellung unserer Website auf Ihrem Gerät bzw. in Ihrem Browser. Weiterhin dienen uns die Daten zur Optimierung unserer Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer Systeme. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu.

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Die als "technisch notwendig" eingestuften Cookies dienen dazu, Ihnen die Verwendung unserer Internetseite zu ermöglichen. Bestimmte Teile und Funktionen der Website können ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 I S. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 4 LDSG.

 
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    Das Cookie wird gesetzt, wenn Sie ein Webformular auf unserer Website abschicken. Sein Hauptzweck ist es, doppelte Übermittlungen des Formulars und damit das mehrfache Versenden von E-Mails zu verhindern. 

Wir verwenden weitere, nicht technisch notwendige, Cookies

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Widerspruchsrecht

 

Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu. In Ihren Browsereinstellungen können Sie das Setzen von Cookies einschränken oder gänzlich verhindern. Sie können auch die automatische Löschung von Cookies bei der Schließung des Browserfensters veranlassen, wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in beiden Fällen gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

 

Kontaktformular

Auf unserer Website befinden sich ein oder mehrere Kontaktformulare, welche Sie für die elektronische Kontaktaufnahme nutzen können. Wenn Sie über diese Kontaktformulare mit uns in Kontakt treten, werden dabei die in den Eingabefeldern eingegebenen Daten von uns verarbeitet und Sie müssen vor dem Absenden ausdrücklich in die Verarbeitung einwilligen. Sollten Sie dies nicht wünschen können Sie sich stattdessen auch gerne telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung setzen. Falls es um vertrauliche Daten geht bitten wir ebenfalls darum nicht unsere Kontaktformulare zu verwenden, da hier keine ausreichende Vertraulichkeit sichergestellt werden kann (keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

Pflichtangaben und freiwillige Angaben werden durch uns gleichbehandelt. Die Pflichtangaben sind notwendig, um mit Ihnen in Kontakt treten und Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

Beim Absenden der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:

  • Alle ins Formular eigetragene Daten
  • Datum und Uhrzeit des Absendens

Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist es, die Kontaktanfrage zu bearbeiten und zur Beantwortung des Anliegens mit dem Anfragenden in Kontakt treten zu können. Die sonstigen während des Absendens verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch unseres Kontaktformulars zu verhindern.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden dabei nur solange verarbeitet, wie dies für die Bereitstellung der Funktion erforderlich ist und Sie haben natürlich jederzeit die Möglichkeit eines Widerrufes.

Externe Dienste

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb verzichten wir auf die direkte Implementierung externer Dienste. Für alle auf unserer Webseite verwendeten externen Dienste wird von uns vorab eine Einwilligung eingeholt. Dies Bedeutet, dass beim Laden der Website keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden. Erst wenn Sie die entsprechenden Inhalte wie z.B. Youtube, Outdooractive, Facebook im Datenschutz-Banner oder durch einen Klick auf den korrespondierenden Button aktivieren erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten. Der erste Besuch unserer Seiten löst also noch keine Datenübermittlung aus. Dies passiert erst mit der Einwilligung in unserem Datenschutz-Banner. Sie können Ihre Einwilligung natürlich jederzeit ohne Angabe von Gründen über unser Datenschutz-Banner widerrufen.

Nachfolgend finden Sie die auf der Website bereitgestellten externen Dienste. Aktivieren Sie die Datenübermittlung durch Betätigen des entsprechenden Links, kommt es zu folgender Datenübertragung:

Verwendung von Youtube

Wir nutzen auf unserer Website Videos von YouTube und YouTube Plug-Ins, sofern Sie dieser Nutzung zugestimmt haben. YouTube ist ein Dienst der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Service auf unserer Website mittels eines sog. "iFrames". Beim Laden dieses  iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.

Wir selbst können nicht beeinflussen, welche Daten YouTube bzw. Google tatsächlich erhebt und verarbeitet. YouTube bzw. Google gibt jedoch an, dass grundsätzlich unter anderen folgende Informationen (auch personenbezogene Daten) verarbeitet werden können:

  • Protokolldaten (insbesondere die IP-Adresse)
  • Standortbezogene Informationen
  • Eindeutige Applikationsnummern
  • Cookies und ähnliche Technologien

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/index.html unter dem Abschnitt "Daten, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unserer Dienste erhalten".

Wenn Sie in Ihrem YouTube- bzw. Google-Konto angemeldet sind, kann YouTube bzw. Google die verarbeiteten Informationen abhängig von Ihren Kontoeinstellungen Ihrem Konto hinzufügen und als personenbezogene Daten behandeln, vgl. hierzu insbesondere https://www.google.de/policies/privacy/partners/.

Hierzu wird ausgeführt:

"Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten. Dadurch vereinfachen wir Ihnen beispielsweise das Teilen von Inhalten mit Freunden und Bekannten. Je nach Ihren Kontoeinstellungen werden Ihre Aktivitäten auf anderen Websites und in Apps gegebenenfalls mit Ihren personenbezogenen Daten verknüpft, um die Dienste von Google und von Google eingeblendete Werbung zu verbessern." (https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/index.html)

Ein direktes Hinzufügen dieser Daten können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube- bzw. Google-Konto ausloggen oder auch die entsprechenden Kontoeinstellungen in Ihrem YouTube- bzw. Google-Konto vornehmen. Weiterhin können Sie die Installation von Cookies -soweit solche von Google bzw. YouTube gesetzt werden- durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können.

Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Website präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Website anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von YouTube bzw. Google, die Sie hier abrufen können:
www.google.com/policies/privacy/

Hinweise zu den Privatsphäreeinstellungen von Google finden Sie unter https://privacy.google.com/take-control.html?categories_activeEl=sign-in.

Online-Terminplanung

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit uns online einen Termin zu vereinbaren, stellen wir Ihnen einen Terminplanungsassistenten zur Verfügung. Hierüber erhalten Sie nach Eintragung Ihrer Daten einen Code zur Ausweisung im Termin vor Ort. Folgende Daten verarbeiten wir von Ihnen: Name, E-Mail, Ihr Anliegen und eine Telefonnummer. Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung dieser Daten sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und e DSGVO (ein bestehender Vertrag mit Ihnen und die Erfüllung unserer öffentlichen Aufgaben). Mit unserem Dienstleister „termin-online-buchen.de“ haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Datenschutz für Fotoaufnahmen und Veröffentlichungen

1. Verantwortlicher

Stadt Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein vertreten durch Bürgermeister Karl Michael Nicklas

2. Datenschutzbeauftragter

EnBW Full Kritis Service, Dr. Julia Dubowy, E-Mail

3. Zweck

Anfertigung von Fotos von Veranstaltungen, sowie Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage und in Printmedien, insbesondere im Neuensteiner Stadtblatt, der Heilbronner Stimme (Hohenloher Zeitung), Flyer und Infobroschüren der Stadt Neuenstein etc. zur Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten der Stadt Neuenstein, um die Öffentlichkeit im Ganzen, insbesondere jedoch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuenstein, der Nachbar- und Kreisgemeinden, die Presse im Ganzen, etc. zu informieren.

4. Rechtsgrundlage

Einwilligung iSd Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO:

Die Stadt Neuenstein weist Besucher bei eigenen Veranstaltungen frühstmöglich in angemessener Form wie z.B. mit Plakaten, Roll-Up Displays etc. darauf hin, dass bei ihren Veranstaltungen Daten zum oben angegebenen Zweck erhoben werden und dass Besucher mit der Teilnahme an der Veranstaltung in diese Datenerhebung und Veröffentlichung einwilligen und diese jederzeit ihre Einwilligung widerrufen können.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die Besucher werden vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung erfolgt so einfach wie die Erteilung der Einwilligung, indem der Besucher die Veranstaltung verlässt.

Hilfsweise:
Berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten der Stadt Neuenstein, um die Öffentlichkeit im Ganzen, insbesondere jedoch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuenstein, der Nachbar- und Kreisgemeinden, die Presse etc. zu informieren.

Besucher können gegen die Verarbeitung Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann an datenschutz@neuenstein.de gerichtet werden.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Interesse der Stadt Neuenstein an der Anfertigung und Verwendung der Fotos nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der Veranstaltungsbesucher eingreift, insbesondere da sich diese in den öffentlichen Raum begeben haben, auf die Anfertigung und Verwendung der Fotos bei der Veranstaltung hingewiesen wurde, sowie sowohl bei der Anfertigung von Fotos und auch der Veröffentlichung derselben darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden.

Sofern aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Rechte und Freiheiten einer abgebildeten Person verletzt sein sollten, werden wir durch geeignete Maßnahmen die weitere Verarbeitung unterlassen.

Eine Unkenntlichmachung in Printmedien, die bereits ausgegeben sind, kann nicht erfolgen. Eine Löschung auf der Homepage erfolgt ggf. im Rahmen der technischen Möglichkeiten.

5. Speicherdauer

Die erhobenen Daten werden nur solange gespeichert, wie diese benötigt werden.

6. Empfängerkategorien

Mitarbeiter der Stadt Neuenstein die im Rahmen der oben unter Zweck angegebenen Nutzung die Fotos notwendigerweise erhalten müssen (z.B. EDV, Homepage Backoffice etc.).

Auftragnehmer und Auftragsverarbeiter, die bei der Verarbeitung (Anfertigung sowie Veröffentlichung) tätig sind.

Steuerberater, Behörden (Finanzamt, sonstige Behörden) sowie Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behördenverfahren)

Die Daten werden im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Daten werden in Printmedien, insbesondere im Neuensteiner Stadtblatt, der Stimme (Hohenloher Zeitung), Flyer und Infobroschüren der Stadt Neuenstein etc. veröffentlicht, die jeweils an die an Abonnenten des Stadtblattes bzw. der jeweiligen Verlagsprodukte verteilt oder ausgelegt werden.

Die Daten werden nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. 

7. Rechte

Es ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben, dass die Daten bereitgestellt werden und es gibt auch keine Verpflichtung dazu.

Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuenstein. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe frei, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde zu erheben.

Datenschutz bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Stand: 28.05.2018

Vorwort

Die Stadt Neuenstein erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Neuenstein haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Neuenstein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Neuenstein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung richten.

Die Kontaktdaten der Stadt Neuenstein lauten:
• Bürgermeister: Herrn Karl Michael Nicklas, Telefonnummer: 07942/105-25, E-Mail
• Steuerabteilung: Frau Tanja Schumacher,Telefonnummer: 07942/105-14, E-Mail

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein, E-Mail, wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer( s), des/der Gesellschafter,
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort,
  • Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B
     
    • Gewerbesteuermessbetrag,
    • Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
    • Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
    • Bankverbindung,
    • Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
    • Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPALastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:
− Unser Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum „Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken / Komm.ONE“, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel:
− Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter bzw. unter.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter

Datenschutz bei der allgemeinen Finanzverwaltung mit der Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung der allgemeinen Finanzverwaltung mit der Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten

Stand: 21.06.2018

Vorwort

die Finanzverwaltung der Stadt Neuenstein nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und wir halten uns an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere an die Datenschutzgrundverordnung.

Im Veranlagungsverfahren und der Finanzsoftware sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Neuenstein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Neuenstein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Veranlagung für den erforderlichen Zweck und/oder der Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten zuständige Abteilung richten.

Die Kontaktdaten der Stadt Neuenstein lauten:

  • Bürgermeister: Herrn Karl Michael Nicklas, Telefonnummer: 07942/105-25, E-Mail
  • Steuerabteilung: Frau Tanja Schumacher, Telefonnummer: 07942/105-14, E-Mail

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein, E-Mail, wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgaben für den erforderlichen Zweck erfüllen zu können und nach den Vorschriften der Abgabenordnung gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten. Die personenbezogenen Daten werden für den erforderlichen Zweck und/oder der Verwaltung von SEPALastschriftmandaten erhoben. Diese werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Veranlagungsverfahren und der Finanzsoftware verarbeitet, für das sie erhoben wurden.

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Veranlagung und/oder in der Finanzsoftware für den erforderlichen Zweck und/oder der Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten verarbeitet.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
     
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer( s), des/der Gesellschafter,
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Buchungs- oder Kassenzeichen,
    • Bankverbindung

Bei der Verarbeitung erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiel:
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Können wir einen relevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im Veranlagungsverfahren und in der Finanzsoftware werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum „Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken / Komm.ONE“, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Veranlagungsverfahren und in der Finanzsoftware erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 39 GemHVO i.V.m. §147 Abgabenordnung erforderlich ist.

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Gebühren oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Veranlagungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter bzw. unter.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter

Datenschutz bei der Verwaltung der Hundesteuer

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Hundesteuer

Stand: 14.06.2018

Vorwort

Die Stadt Neuenstein erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. Dieser unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet Neuenstein, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Veranlagungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Neuenstein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Neuenstein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer zuständige Steuerabteilung richten.

Die Kontaktdaten der Stadt Neuenstein lauten:

  • Bürgermeister: Herrn Karl Michael Nicklas, Telefonnummer: 07942/105-25, E-Mail
  • Steuerabteilung: Frau Tanja Schumacher, Telefonnummer: 07942/105-14,E-Mail

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein, E-Mail, wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Hundesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten. Diese werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i. V. m. der Hundesteuersatzung i. V. m. § 9 Kommunalabgabengesetz i. V. m. § 85 Abgabenordnung verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Veranlagungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Hundesteuerveranlagung verarbeitet.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
     
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer( s), des/der Gesellschafter,
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort, ▪ Buchungs- oder Kassenzeichen,
    • Bankverbindung

Bei der Hundesteuer erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiel:
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im Veranlagungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum „Kommunale Informationsverarbeitung Baden- Franken / Komm.ONE“, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Veranlagungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 39 GemHVO i.V.m. §147 Abgabenordnung erforderlich ist.

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Veranlagungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter bzw. unter.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter

Datenschutz bei der Verwaltung der Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Vergnügungssteuer

Stand: 14.06.2018

Vorwort

Die Stadt Neuenstein erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Dieser unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. Gaststätten, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Veranlagungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Neuenstein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Neuenstein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständige Steuerabteilung richten.
Die Kontaktdaten der Stadt Neuenstein lauten:

  • Bürgermeister: Herrn Karl Michael Nicklas, Telefonnummer: 07942/105-25, E-Mail
  • Steuerabteilung: Frau Tanja Schumacher, Telefonnummer: 07942/105-14, E-Mail 

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein, E-Mail, wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Vergnügungssteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten. Diese werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i. V. m. der Vergnügungssteuersatzung i. V. m. § 9 Kommunalabgabengesetz i. V. m. § 85 Abgabenordnung verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Veranlagungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Vergnügungssteuerveranlagung verarbeitet.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer( s), des/der Gesellschafter,
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Buchungs- oder Kassenzeichen,
    • Bankverbindung

Bei der Vergnügungssteuer erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiel:
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im Veranlagungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum „Kommunale Informationsverarbeitung Baden- Franken / Komm.ONE“, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Veranlagungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 39 GemHVO i.V.m. §147 Abgabenordnung erforderlich ist.

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Veranlagungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter bzw. unter.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre„Steuern von A bis Z“ (siehe unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter

Datenschutz bei der Verwaltung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung

Stand: 14.06.2018

Vorwort

Die Stadt Neuenstein betreibt die Wasserversorgung zur Lieferung von Trinkwasser. Ebenfalls betreibt die Stadt Neuenstein die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Veranlagungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Neuenstein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Neuenstein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Veranlagung der Wasser- und Schmutzwassergebühren zuständige Abteilung richten.
Die Kontaktdaten der Stadt Neuenstein lauten:

  • Bürgermeister: Herrn Karl Michael Nicklas, Telefonnummer: 07942/105-25, E-Mail
  • Steuerabteilung: Frau Tanja Schumacher; Telefonnummer: 07942/105-14, E-Mail

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein, E-Mail, wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Wasser- und Schmutzwassergebühren nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten. Diese werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i. V. m. der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung i. V. m. § 13 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) erhoben.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Veranlagungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Wasser- und Schmutzwassergebührenveranlagung verarbeitet.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
     
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer( s), des/der Gesellschafter,
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort, ▪ Buchungs- oder Kassenzeichen,
    • Bankverbindung

Bei den Wasser- und Schmutzwassergebühren erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiel:
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Können wir einen relevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im Veranlagungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum „Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken / Komm.ONE“, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Veranlagungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 39 GemHVO i.V.m. §147 Abgabenordnung erforderlich ist.

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Gebühren oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Veranlagungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter bzw. unter.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • derBroschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter

Datenschutz bei der Verwaltung der Tageseinrichtungen für Kinder mit Benutzungs-, Aufnahme- & Verpflegungsgebühren

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Tageseinrichtungen für Kinder mit Benutzungs-, Aufnahme- und Verpflegungsgebühren

Stand: 21.06.2018

Vorwort

Die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Neuenstein haben die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördern sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.

Im Veranlagungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Neuenstein personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Neuenstein, vertreten durch den Bürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Veranlagung der Benutzungs-, Aufnahme- und Verpflegungsgebühren zuständige Abteilung richten.
Die Kontaktdaten der Stadt Neuenstein lauten:

  • Bürgermeister: Herrn Karl Michael Nicklas, Telefonnummer: 07942/105-25, E-Mail
  • Steuerabteilung: Frau Tanja Schumacher, Telefonnummer: 07942/105-14, E-Mail

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein, E-Mail, wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Benutzungs-, Aufnahme- und Verpflegungsgebühren nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Satzung über die Benutzung und den Betrieb der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten. Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung und Abrechnung der kommunalen Kindertagesstätten erhoben. Diese werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. den Satzungen verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Veranlagungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Veranlagung der Benutzungs-, Aufnahme- und Verpflegungsgebühren verarbeitet.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
    • Vor- und Nachname,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n),
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Buchungs- oder Kassenzeichen,
    • Bankverbindung

Bei den Benutzungs-, Aufnahme- und Verpflegungsgebühren erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiel:
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.

Können wir einen relevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im Veranlagungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum „Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken / Komm.ONE“, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Veranlagungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 39 GemHVO i.V.m. §147 Abgabenordnung erforderlich ist.

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Gebühren oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
  • Recht auf Löschung
    Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
  • Recht auf Widerspruch
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Recht auf Beschwerde
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Veranlagungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter  bzw. unter.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • derBroschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter

Datenschutzerklärung Kundenselbstablesung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung

 I.       Allgemeines

Wir von der Stadt Neuenstein als Ihr örtliches Wasserversorgungsunternehmen und Abwasserbeseitigungspflichtiger verarbeiten unter anderen auch personenbezogenen Daten von Ihnen. Wir achten sorgfältig darauf, dass der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten stets im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen geschieht. Personenbezogene Daten sind sämtliche Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten anlässlich der Kundenselbstablesung Ihrer Messeinrichtung.

Unter Verarbeitung versteht man gem. Art. 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

II.      Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

Stadt Neuenstein
Vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Karl Michael Nicklas
Schlossstraße 20
74632 Neuenstein
Telefonnummer: 07942/105-0
E-Mail schreiben

III.    Datenschutzbeauftragter

Unser Unternehmen hat einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, den Sie für Auskünfte und weitergehende Fragen gerne unter der E-Mail oder unserer Postadresse mit dem Zusatz der Datenschutzbeauftragte kontaktieren können.

IV.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Zwecke
    Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Versorgung mit Wasser, insbesondere der Abrechnung des Wasserverbrauchs, sowie zum Zweck der Beseitigung Ihres Abwassers, insbesondere der Abrechnung der diesbezüglichen Gebühren. Hierzu erheben und verarbeiten wir die Zählerstände, Ihrer Messeinrichtungen sowie etwaige sonstige für die Messwerterhebung relevante personenbezogene Daten, wie z. B. Adress- und Kontaktdaten.
  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen der Versorgung mit Wasser ist dabei Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DS-GVO in Verbindung mit Ihrem Wasserversorgungsvertrag und den Regelungen der AVBWasserV. Rechtsgrundlage im Rahmen der Abwasserbeseitigung ist Art. 6 Abs. Satz 1 lit. c und e DSGVO, § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den jeweils geltenden landesrechtlichen und kommunalen Vorschriften.

V.     Empfänger von Daten

  • In unserem Auftrag führt die co.met GmbH, Hohenzollernstraße 75, 66117 Saarbrücken die Erfassung der Zählerstände Ihrer Messeinrichtung im Rahmen der Kundenselbstablesung durch.
  • Teilweise bedienen wir uns oder unser Dienstleister co.met zur Verarbeitung Ihrer Daten weiterer externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und können von uns kontrolliert werden.

VI.    Drittländer

Sofern und soweit in dieser Datenschutzerklärung nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.

VII.  Speicherdauer

Informationen zu Ihrer Messeinrichtung speichern wir, solange die Versorgung mit Wasser durch uns erfolgt.

Weiterhin sind die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten durch uns zu beachten.

Wir löschen personenbezogene Messwerte unter Beachtung mess- und eichrechtlicher Vorgaben, sobald eine Speicherung für unsere Aufgabenwahrnehmung nicht mehr erforderlich ist.

VIII. Ihre Rechte

Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind und an wen wir diese gegebenenfalls weitergegeben haben. Zudem können Sie folgende weitere Rechte bei Vorliegen der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen geltend machen: Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke), sowie Datenübertragbarkeit Ihrer bei uns vorhandenen personenbezogenen Daten.

Soweit die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DS-GVO), können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen. Zudem haben Sie das Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

IX.    Folgen der Nichtbereitstellung

Sofern und soweit Sie uns keine Zählerstände zur Verfügung stellen, sind wir gezwungen, den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen.

X.     Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling wird nicht durchgeführt.

XI.    Weiteres

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz unseres Unternehmens haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), nehmen Sie bitte unter dem Stichwort „Datenschutz“ Kontakt (E-Mail schreiben) mit uns auf.