Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.
Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,
- mit ihrer Lage umzugehen,
- Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
- Konflikte selbständig zu lösen.
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis zurückgegeben.
Voraussetzungen
Abhängig vom Einzelfall.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Fristen
keine
Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
18.11.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg